Für ein paar Dollar
mehr
Die Diäten für die
Abgeordneten des Bundestages sollen erneut steigen
Bundestagspräsident Norbert Lammert sprach sich am Dienstag
dieser Woche in einem Videointerview mit der Leipziger Volkszeitung dafür aus,
die Abgeordnetenbezüge noch vor der nächsten Bundestagswahl neu zu regeln,
sprich: zu erhöhen. Lammert machte jedoch deutlich, dass er eine rasche
Regelung für unwahrscheinlich hält.
Eine Kommission unter Vorsitz des früheren
Bundesjustizministers Edzard Schmidt-Jortzig hatte vorgeschlagen, die
Abgeordnetenbezüge künftig stärker an der Besoldung von Bundesrichtern zu
orientieren. Dies entspräche einer Erhöhung der Diäten um mehrere Hundert Euro
im Monat.
Lammert nannte die Empfehlung „bemerkenswert“; er fände es
„schön“, wenn eine Umsetzung noch vor der Wahl erfolgen würde, um den Vorwurf
der Selbstbedienung zu entkräften. Kaum eine andere Berufsgruppe besitzt derzeit
die rechtliche Handhabe, über Zeitpunkt und Höhe einer Gehaltssteigerung selbst
zu befinden.
Die Abgeordnetenbezüge stiegen von 2012 bis 2013 binnen
Jahresfrist um knapp 600 Euro; manch Rente fällt kleiner aus, als die letzten
Diäten-Erhöhungen zusammengenommen. Waren Abgeordnete früher von Haus aus gut
situiert und lebten für die Politik, leben
sie heute zumeist von der Politik -
und das nicht schlecht.
Sicher, Abgeordnete benötigen zur Ausübung ihres Mandats ein
Gehalt, was sie unabhängig und unbestechlich macht; die gegenwärtig 8252 Euro
im Monat reichen dafür aber völlig aus. Warum die künftigen Diäten ausgerechnet
an der Höhe der Gehälter für Bundesrichter angelehnt sein sollen, ist überdies nicht
einsichtig.
Neben den Diäten erhalten die Abgeordneten des Bundestages
eine steuerfreie, monatliche Kostenpauschale in Höhe von 4029 Euro. Darüber
hinaus haben sie die Möglichkeit, ihr Gehalt durch lukrative Nebentätigkeiten
aufzubessern; rund ein Drittel der Mandatsträger macht davon zum Teil regen
Gebrauch - siehe Steinbrück.
Zeitpunkt und Höhe der neuerlichen „Anpassung“ erscheinen in
Zeiten von Banken-Krise, Nullrunden, Schuldenbremse und knapper Kassen als äußerst
unglücklich. Insbesondere abhängig beschäftigte Arbeitnehmer mit einem Nettolohn-Zuwachs
von 2-3 Prozent im Jahr bringen für die Steigerung der Diäten keinerlei
Verständnis auf.
Dass das Wort „Diäten“ mit Diät und Maßhalten nicht viel gemein
hat, ist allgemein bekannt. Dies gilt insbesondere für die Altersbezüge von
Politikern: Bereits nach acht Jahren im Bundestag erhält ein Abgeordneter ab
dem 60. Lebensjahr die monatliche Mindestpension von 1682 Euro - ein Betrag,
den ein Normalverdiener selbst nach 45 Versicherungsjahren nicht erreicht.
Dass durch die neuerliche Diskussion die Politikverdrossenheit
weiter steigt, gilt als ausgemacht. Vor der Bundestagswahl im Herbst wird mit
einer Diätenerhöhung indes nicht zu rechnen sein, da die Parteien den Furor des
Wählers fürchten. Die nächste Ausgabe der Endlos-Soap „Für ein paar Dollar
mehr“ ist aber schon in der Mache.
In Sachen Diätenerhöhung gilt daher: Fortsetzung folgt -
nach der Wahl.
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